Urteil Mietminderung/Bordell
Schlagworte
Mietminderung/Bordell; Minderung/Bordell; Bordell/als Minderungsgrund
Leitsatz
Wird der Mieter durch den Betrieb eines Bordells im Hause unmittelbar belästigt, so ist eine Mietzinsminderung von 30 % gerechtfertigt.
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