Urteil Mietminderung bei Wohnflächenabweichung


Schlagworte

Mietminderung bei Wohnflächenabweichung; Vorwegabzug bei Betriebskosten im Mischobjekt mit Gewerbe

Leitsätze

1. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag mit "ca." angegebenen Fläche nur um 7 % ab, so liegt kein zur Minderung berechtigender Mangel vor.

2. Bei der Umlage von Grundsteuern, Müllabfuhr, Versicherungen und Wasserkosten für ein Mischobjekt mit Gewerbe muß der Vermieter im einzelnen darlegen, daß die Kosten durch das Gewerbe nicht beeinflußt sind.

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