Urteil Mietminderung bei Wohnflächenabweichung


Schlagworte

Mietminderung bei Wohnflächenabweichung; Beschaffenheitsvereinbarung zu Mietfläche; Wohnfläche; Minderfläche; vereinbarte Wohnfläche; Beschaffenheitsvereinbarung; kein Abzug für Kellerräume oder Balkone; Mangel; Flächendifferenz; Berücksichtigung von Hobbyräumen, Sauna und teilweise ausgebauten Dachböden; Grundfläche; Wohnflächenberechnung

Leitsatz

Vereinbaren die Mietvertragsparteien eine Mietfläche, ist damit nicht (ohne Weiteres) die nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) bzw. §§ 42-44 II. BV ermittelte Wohnfläche gemeint, sondern die objektiv angemietete Fläche. Dazu zählen alle dem Mieter zur alleinigen Benutzung überlassenen Nutzflächen, die auch Kellerräume oder Balkone ohne Abzüge beinhalten (Beschaffenheitsvereinbarung).

(Leitsatz der Redaktion)

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