Urteil Mietminderung bei drohender Konzessionsverweigerung für Gaststätte


Schlagworte

Mietminderung bei drohender Konzessionsverweigerung für Gaststätte; Untersagung des Gaststättenbetriebs; Aufrechnung des Kautionsrückzahlungsanspruchs gegen verjährte Mietforderung

Leitsätze

1. Hat die zuständige Behörde dem Mieter den Betrieb einer Gaststätte in dem Mietobjekt weder untersagt noch die Erteilung einer Konzession verweigert, und war nicht sicher, dass ein entsprechender Antrag des Mieters erfolglos geblieben wäre, liegt ein die Minderung rechtfertigender Mangel noch nicht vor.

2. Der Vermieter kann auch mit einer verjährten Mietzinsforderung gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen, wenn die Mietforderung noch nicht verjährt war, als sie erstmals gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufgerechnet werden konnte.

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