Urteil Mietminderung/Ausfall der elektrischen Anlage


Schlagworte

Mietminderung/Ausfall der elektrischen Anlage; Mietminderung/Ausfall der Elektrik; Mietminderung/Ausfall von Licht, Warmwasser und Kochherd; Minderung/Ausfall der Elektrik; Minderung/Ausfall von Licht, Warmwasser und Kochherd; Kochherd/Minderungsquote bei Ausfall; Warmwasser/Minderungsquote bei Ausfall; Licht/Minderungsquote bei Ausfall; Elektrik/Minderungsquote bei Ausfall

Leitsatz

Bei vollständigem Ausfall der elektrischen Anlage mit der Folge, daß kein Licht brennt, kein Warmwasser zur Verfügung steht und nicht gekocht werden kann, ist eine Minderung des Mietzinses auf 0,- DM gerechtfertigt.

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