Urteil Mietminderung/Ausfall der elektrischen Anlage
Schlagworte
Mietminderung/Ausfall der elektrischen Anlage; Mietminderung/Ausfall der Elektrik; Mietminderung/Ausfall von Licht, Warmwasser und Kochherd; Minderung/Ausfall der Elektrik; Minderung/Ausfall von Licht, Warmwasser und Kochherd; Kochherd/Minderungsquote bei Ausfall; Warmwasser/Minderungsquote bei Ausfall; Licht/Minderungsquote bei Ausfall; Elektrik/Minderungsquote bei Ausfall
Leitsatz
Bei vollständigem Ausfall der elektrischen Anlage mit der Folge, daß kein Licht brennt, kein Warmwasser zur Verfügung steht und nicht gekocht werden kann, ist eine Minderung des Mietzinses auf 0,- DM gerechtfertigt.
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