Urteil Mietminderung bei Legionellenbefall des Trinkwassers


Schlagworte

Mietminderung bei Legionellenbefall des Trinkwassers

Leitsatz

Eine Legionellenkonzentration von (noch) über 100 KbE/100 ml Wasser, aber deutlich unter 3.000 KbE/100 ml Wasser rechtfertigt nach Aufhebung eines Duschverbots keine Mietminde­rung. In solchen Fällen besteht keine akute Gesundheitsgefahr.

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