Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Minderung; Zugluft; Windfang; undichtes Dach
Leitsatz
Zuglufterscheinungen wegen eines fehlerhaften Windfanges in der Mietwohnung rechtfertigen wegen erhöhter Heizaufwendungen und Einschränkungen für das Wohlbefinden eine Mietminderung.
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