Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Minderung; Graffiti; Sprühereien; Mangel; Fehler
Leitsatz
Bei Graffiti-Sprühereien handelt es sich nicht um einen Fehler i. S. v. § 537 BGB, so daß eine Mietminderung ausscheidet.
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