Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Minderung; Gesundheitsgefährdung; Asbest; Mängelbeseitigung; Mangel
Leitsatz
Bereits die Gefahr, daß Asbest freigesetzt werden kann, was zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung führen würde, begründet den Mietmangel, der zu einer Mietzinsminderung berechtigt.
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