Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Minderung; Lärm; Geräuschbelästigung; Skater; Skaterbahn
Leitsatz
Der Bau einer Skaterbahn, der zu einer vermehrten Geräuschbelastung der Wohnung führt, stellt einen Fehler dar, der den Wohnwert der Wohnung nicht unerheblich beeinträchtigt und zur Mietminderung berechtigt.
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