Urteil Mietminderung


Schlagworte

Mietminderung; Zusicherung; Minderung; Kautionsrückzahlungsanspruch; Mietkaution; Kündigung; Veranda

Leitsätze

Der Mieter ist nicht zur fristlosen Kündigung, sondern lediglich zur Mietminderung berechtigt, wenn der Vermieter ihm anstatt der vertraglich zugesicherten Veranda einen Freisitz durch Erweiterung einer Hofbepflasterung bereitstellt.

Die Mietkaution dient nicht der Sicherung von Kostenrisiken des Vermieters aus einem Rechtsstreit der Mietvertragsparteien.

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