Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Mieterhaftung für Feuchtigkeitsschäden; vertragsgemäßer Zustand der Mietsache; üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen; Wärmedämmung; Wohnklima; übermäßigen Tauwasserbildung; Schimmelbildung; bei Errichtung geltende bauliche Anforderungen; Stand der Technik; üblicher Standard von Altbauten; Heizungs- und Lüftungsverhalten des Mieters; Grundkenntnisse der Zusammenhänge von Luftfeuchtigkeit und Temperatur; Wärmebrücken
Leitsatz
Der Wohnungsmieter kann (nur) erwarten, dass die Räume einen Wohnstandard aufweisen, welcher der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Hierbei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes zu berücksichtigen. Das gilt auch für die Wärmedämmung des Hauses und das Wohnklima. (Leitsatz der Redaktion)
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