Urteil Mietminderung


Schlagworte

Mietminderung; Umweltschäden; Baulärm aus Nachbarschaft

Leitsatz

Im dicht bebauten Innenstadtbereich muss ein Mieter damit rechnen, dass früher oder später Gebäude in der Nachbarschaft entfernt oder abgerissen oder die Fassaden erneuert werden. Eine Mietminderung ist dann nicht gerechtfertigt, selbst wenn zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses keine konkreten Umstände gegeben waren, aufgrund derer der Mieter mit einer späteren Aufnahme einer Bautätigkeit rechnen musste.

(Leitsatz der Redaktion)

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