Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Lärm; Abgase; Parkplatz; Wohngebiet
Leitsatz
Die Anlage eines Parkplatzes im innerstädtischen Wohngebiet ist eine bei Mietvertragsabschluß voraussehbare Entwicklung und berechtigt bei verhältnismäßig geringen Beeinträchtigungen durch Lärm und Abgase nicht zur Mietminderung.
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