Urteil Mietmangel
Schlagworte
Mietmangel; feste Minderungsquote für Dauer umfangreicher Bauvorhaben;
Darlegung der zeitlichen Beeinträchtigung; Baugerüst; Abdeckplane; Baulärm
Leitsatz
Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an der Außenfassade mit Einrüstung und Verhüllung durch Abdeckplane kann von dem Mieter nicht die einzelne Darlegung verlangt werden, wann, an welchem Tag, zu welcher Stunde welches Geräusch aus welcher Richtung, in welcher Lautstärke kam und welches Ausmaß die Verschmutzung täglich einnahm. Für einen derartigen Fall kann eine feste Minderungsquote für die Dauer des Bauvorhabens zugesprochen werden. * KG
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