Urteil Mietmangel


Schlagworte

Mietmangel; Minderung bei späterem Einbau einer Mobilfunksendeanlage; Elektrosmog; Antennenanlage

Leitsatz

Die Furcht vor gesundheitlichen Folgen einer langjährigen Dauereinwirkung durch eine Antennenanlage ist nachvollziehbar und stellt eine Beeinträchtigung im Sinne des § 537 BGB dar.

(Leitsatz der Redaktion)

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