Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch; Parabolantenne; Entfernungsanspruch des Vermieters
Leitsätze
1. Bei optischer Beeinträchtigung und vorhandener Kabelanschlußmöglichkeit besteht ein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung der mieterseits aufgestellten Parabolantenne.
2. Verändert der Mieter während des Rechtsstreits den Standort der Parabolantenne, hat sich der ursprüngliche Klageantrag des Vermieters in der Hauptsache erledigt; ein neuer Entfernungsanspruch ist begründet, wenn auch am neuen Standort der Vermieter die Anbringung nicht dulden muß.
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