Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch; Dübel im Bad
Leitsatz
Dient das Setzen von Dübeln im Bad nur der Installation der üblichen Halterungen für Spiegel, Konsole und Handtuchhalter, hat der Vermieter solche unvermeidbaren Verschlechterungen der Mietsache hinzunehmen.
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