Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch; Mobilfunkstation
Leitsatz
Der Mieter kann jedenfalls in ungünstigen Ausnahmefällen (hier: dauernde Bettlägrigkeit in Dachgeschoßwohnung nach Schlaganfall und Implantation eines Herzschrittmachers) Hinterlassung von Errichtung und Betrieb einer Mobilfunkstation auf dem Dach verlangen, selbst wenn die (deutschen) Grenzwerte eingehalten sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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