Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch; transportable Duschkabine
Leitsätze
1. Der Mieter ist zur Aufstellung und Nutzung einer fachgerecht installierten transportablen Duschkabine berechtigt.
2. Der Vermieter kann die Entfernung einer transportablen Duschkabine verlangen, wenn diese nicht fachgerecht installiert ist und Gefährdungen durch den Betrieb der Dusche nicht aller Wahrscheinlichkeit nach auszuschließen sind.
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