Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch; Wäschetrockenplatz
Leitsatz
Die langjährige Benutzung eines Wäschetrockenplatzes führt zu ei-ner Konkretisierung als Mietgebrauch und darf vom Vermieter nicht mehr einseitig geändert werden.
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