Urteil Mieterwechsel
Schlagworte
Mieterwechsel; Heizkostenaufteilung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Zwischenablesung; Kosten; Gradtagszahlen; Ermittlung der Heizkosten; Heizperiode, Auszug vor Beginn
Leitsatz
1. Die Kosten einer Zwischenablesung sind nur dann umlagefähig, wenn sich der Mieter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hat.
2. Zieht ein Mieter vor Beginn der Heizperiode aus, ist der Vermieter bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung zur Zwischenablesung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
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