Urteil Mieters immaterieller Schadensersatz wegen ungenehmigter und im Internet veröffentlichter Fotos seiner Wohnung
Schlagworte
Mieters immaterieller Schadensersatz wegen ungenehmigter und im Internet veröffentlichter Fotos seiner Wohnung
Leitsatz
Ein immaterieller Schaden wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung aufgrund von ohne Einwilligung des Mieters aufgenommener und im Internet veröffentlichter Fotos seiner Wohnung liegt erst dann vor, wenn über den Verstoß hinaus ein tatsächlicher, auch nur kurzzeitiger und mit keinen spürbaren Folgen verbundener Kontrollverlust über personenbezogene Daten eingetreten ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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