Urteil Mietermodernisierungsvereinbarung
Schlagworte
Mietermodernisierungsvereinbarung; Förderungsbetrag; Entschädigungsbetrag
Leitsatz
Die von den Mietvertragsparteien in einer Mietermodernisierungsvereinbarung dem § 2 Abs. 5 der Richtlinie über die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (Fassung vom 5.4.1990, ABl. S. 684) nachformulierte Absprache über die Berechnung der an den Mieter vom Vermieter bei Mietende zu leistenden Entschädigung ist als AGB gemäß § 5 AGBG dahin auszulegen, daß der Förderungsbetrag den Entschädigungsbetrag nicht schmälert.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat