Urteil Mietermehrheit/Rückforderung von Abstand
Schlagworte
Mietermehrheit/Rückforderung von Abstand; Mietermehrheit; Mietermehrheit/Abstand; Abstand/Mietermehrheit; Aktivlegitimation/Mietermehrheit
Leitsatz
Bei Mietermehrheit ist auch ein einzelner Mieter aktivlegitimiert, sofern er unter Hinweis auf die - ihn als Leistenden ausweisende - Quittung unwidersprochen ein eigenes Rückforderungsrecht behauptet (hier: Rückforderung einer Abstandszahlung).
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