Urteil Mietermehrheit
Schlagworte
Mietermehrheit; Mieterwechsel; Entlassung aus dem Mietverhältnis; Mietverzicht
Leitsätze
1. Einigen sich bei Vermietung an eine Personenmehrheit der Vermieter und einer von mehreren Mietern über dessen Entlassung aus dem Mietverhältnis, ist das Ausscheiden wirksam, wenn die anderen Mieter zustimmen. Die Zustimmung ist auch dann wirksam, wenn sie nur gegenüber dem Ausscheidenden erklärt wird.
2. Stimmen die übrigen Mieter nicht zu, kann die Vereinbarung zwischen Vermieter und Ausscheidendem als Abrede angesehen werden, sich nicht mehr auf Erfüllung aus dem Mietverhältnis in Anspruch zu nehmen.
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