Urteil Mietermäßigung
Schlagworte
Mietermäßigung; Mietermäßigung - Widerruf; Widerruf einer Mietermäßigung
Leitsatz
Der Vermieter, der dem Mieter eine Mietermäßigung wegen schwerer Vermietbarkeit der Wohnung eingeräumt hat, darf auch bei einem Widerrufsvorbehalt diese Ermäßigung nicht allein deswegen widerrufen, weil der Mieter von seinem Recht auf Kürzung der Miete Gebrauch gemacht hat.
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