Urteil Mieterhöhung unter dem Mietendeckel


Schlagworte

Mieterhöhung unter dem Mietendeckel

Leitsätze

1. § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln steht einem im Zeitraum seiner vermeintlichen Geltung gestellten Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung nicht entgegen, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für nichtig erklärt hat.

2. Eine an zwei Seiten fest verbaute Badewanne ist keine frei stehende Badewanne i.S.d. Negativmerkmals „Bad ohne separate Dusche mit frei stehender Badewanne mit oder ohne Verblendung in nicht modernisiertem Bad“.

3. Das Duschen in der Badewanne (ggf. im Sitzen bei Fehlen einer Duschabtrennung) kann nicht dem Fehlen einer Duschmöglichkeit gleichgesetzt werden. 

(Leitsätze der Redaktion)

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