Urteil Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist; Mieterhöhung/Wartefrist; Wartefrist/Mieterhöhung; Jahreswartefrist/Mieterhöhungsverlangen; Mieterhöhungsverlangen, Teilzustimmung, Teilwirksamkeit, Nachholung
Rechtsentscheid
War das einer Klage vorausgegangene Mieterhöhungsverlangen nur teilweise wirksam und ist der Mieter auf Grund dessen im ersten Rechtszug verurteilt worden, der Erhöhung des Mietzinses auf einen geringeren als den vom Vermieter verlangten Betrag zuzustimmen, so steht der Nachholung eines Mieterhöhungsverlangens im Berufungsverfahren eine Jahreswartefrist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 MHG) nicht entgegen.
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