Urteil Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist; Mieterhöhungsverlangen/mehrere Begründungen; Wartefrist/bei Zustimmung des Mieters zu einem teilweise unwirksamen Mieterhöhungsverlangen; Zustimmung des Mieters/Beginn der Wartefrist für weitere Mieterhöhungen; Mieterhöhung/Wartefrist
Leitsatz
Werden mit der Erhöhung der Miete gem. §§ 3 bis 5 MHG auch solche der §§ 24, 26 und 28 II. BV geltend gemacht, so greift mit der Zustimmung des Mieters zum Erhöhungsverlangen die einjährige Wartefrist des § 2 Abs. 1 MHG ein.
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