Urteil Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist; Wartefrist/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Wartefrist; rückwirkende Mieterhöhung/Wartefrist; Beginn der Wartefrist/bei rückwirkender Mieterhöhung; Wartefrist/rückwirkende Mieterhöhung; Jahreswartefrist/Mieterhöhungsverlangen

Leitsatz

Für die Berechnung der Wartefrist bei einer Mieterhöhung ist nicht derjenige Zeitpunkt maßgebend, in dem die Mieterhöhung erklärt worden ist, sondern - bei rückwirkender Mieterhöhung - derjenige, zu dem die Mieterhöhung gefordert und gezahlt worden ist.

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