Urteil Mieterhöhungsverlangen mit Nettomietspiegel bei Bruttomiete ohne Erläuterung des herausgerechneten Betriebskostenanteils
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen mit Nettomietspiegel bei Bruttomiete ohne Erläuterung des herausgerechneten Betriebskostenanteils
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn bei einer Bruttomiete unter Bezugnahme auf den Mietspiegel mit Nettomieten ein Betriebskostenanteil ohne Erläuterung herausgerechnet wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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