Urteil Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel; Einsicht in Mietspiegel bei Vermieter

Leitsatz

Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und bietet er dabei dem Mieter die Einsichtnahme des Mietspiegels in den Räumen seines Kundencenters am Wohnort des Mieters an, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07 -, NJW 2008, 573, Tz. 15).

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