Urteil Mieterhöhungsverlangen gegenüber Justizfiskus als dem Erben


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen gegenüber Justizfiskus als dem Erben

Leitsatz

Stirbt einer der Mitmieter vor Zugang des Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG, ohne Erben zu hinterlassen, ist das Mieterhöhungsverlangen gegenüber dem Justizfiskus geltend zu machen.

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