Urteil Mieterhöhungsverlangen gegenüber Justizfiskus als dem Erben
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen gegenüber Justizfiskus als dem Erben
Leitsatz
Stirbt einer der Mitmieter vor Zugang des Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG, ohne Erben zu hinterlassen, ist das Mieterhöhungsverlangen gegenüber dem Justizfiskus geltend zu machen.
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