Urteil Mieterhöhungsverlangen für Bruttomiete bei anschließender Umstellung auf Teilinklusivmiete


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen für Bruttomiete bei anschließender Umstellung auf Teilinklusivmiete

Leitsätze

1. Die formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem es dem Mieter zugegangen ist.

2. Eine später wirksame Umstellung einer Bruttomiete auf eine Teilinklusivmiete ist nicht zu berücksichtigen, so dass die Zustimmung zu einer Erhöhung der Bruttomiete erklärt werden muss.

(Leitsätze der Redaktion)

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