Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; Staffelmietvereinbarung

Leitsätze

1. Der Anspruch auf Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen wird durch eine unwirksame Staffelmietzinsvereinbarung nicht beschränkt.

2. Die Absicht, von einer anderen landgerichtlichen Entscheidung ab weichen zu wollen, verpflichtet nicht in jedem Fall, einen Rechtsentscheid einzuholen.

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