Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; Stichtag für Anwendung des Mietspiegels; Mietspiegel 2007; Sondermerkmal „Hochwertiger Bodenbelag”; Laminatboden; Mietbegrenzung durch Modernisierungsvereinbarung

Leitsätze

1. Eine anlässlich einer Modernisierung geschlossene Vereinbarung, dass der jeweilige Mietpreis sich an einer „mit Teilstandard ausgerüsteten Wohnung" orientiert, umfasst keinen Verzicht auf wohnwerterhöhende Sondermerkmale bei späteren Mieterhöhungen.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Zugang des Erhöhungsverlangens beim Mieter.

3. Für das Sondermerkmal „Hochwertiger Bodenbelag" des Mietspiegels 2007 kommt es nicht auf die Qualität des verlegten Laminatbodens an.

(Leitsätze der Redaktion)

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