Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Stichtag für Anwendung des Mietspiegels; Mietspiegel 2007; Sondermerkmal „Hochwertiger Bodenbelag”; Laminatboden; Mietbegrenzung durch Modernisierungsvereinbarung
Leitsätze
1. Eine anlässlich einer Modernisierung geschlossene Vereinbarung, dass der jeweilige Mietpreis sich an einer „mit Teilstandard ausgerüsteten Wohnung" orientiert, umfasst keinen Verzicht auf wohnwerterhöhende Sondermerkmale bei späteren Mieterhöhungen.
2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Zugang des Erhöhungsverlangens beim Mieter.
3. Für das Sondermerkmal „Hochwertiger Bodenbelag" des Mietspiegels 2007 kommt es nicht auf die Qualität des verlegten Laminatbodens an.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?