Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe: modernes Bad

Leitsatz

Ein Bad, dessen Wände mindestens bis zur Höhe von 1,80 m gefliest sind, und das mit einer Einbaudusche ausgestattet ist, ist auch dann als „modernes Bad" einzustufen, wenn die Sanitäreinrichtungen aus den 90er Jahren stammen und ein wandhängendes WC mit einem in die Wand eingelassenen Spülkasten nicht vorhanden ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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