Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Begründung der Mieterhöhung; Mietspiegel; Wohnlage
Leitsatz
Kein unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei fehlerhafter Einordnung der Wohnlage, es sei denn, der Vermieter macht bewußt falsche Angaben zum Mietspiegelfeld.
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