Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Begründung der Mieterhöhung; Mietspiegel; Rasterfeld
Leitsatz
Verweist der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG auf den Mietspiegel, muß diese Bezugnahme so vorgenommen werden, daß der Mieter erkennen kann, in welcher Weise der Vermieter die Wohnung eingestuft hat (Angabe des Rasterfeldes).
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