Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel 2009; Küche; Müllstandsfläche; verglaster Balkon; Kochmöglichkeit; Wintergarten; Loggia; hohe Lärmbelastung; bevorzugte Citylage
Leitsätze
1. Von den negativen Merkmalen „keine Kochmöglichkeit" und „keine Spüle" in der Küche ist nicht auszugehen, wenn der Mieter einen mietvertraglichen Anspruch auf Bereitstellung dieser Einrichtung hat.
2. Eine Müllstandsfläche in einem abschließbaren Hof der Wohnanlage ist i. S. d. Mietspiegels 2009 „nur den Mietern zugänglich".
3. Ein Wintergarten in der Form eines „verglasten Balkons" ist erst dann wohnwerterhöhend, wenn er mindestens 4 m2 groß ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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