Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; Sondermerkmal „Bad mit WC ohne Fenster“; Berliner Mietspiegel; Orientierungsmerkmale; schlechter Wohnungszuschnitt; stellbare Waschmaschine; nicht allein nutzbarer Keller

Leitsätze

1. Das innenliegende Bad, das durch ein Fenster oberhalb des neben dem Badezimmer liegenden Abstellraums mit abgehängter Decke belüftet werden kann, ist kein „Bad mit WC ohne Fenster" .

2. Die Wohnung mit zwei direkt miteinander verbundenen Zimmern im Seitenflügel, die nur durch das Wohnzimmer betreten werden können, ist schlecht geschnitten, weil sie mehr als ein gefangenes Zimmer aufweist.

3. Eine Waschmaschine ist auch dann in der Küche stellbar, wenn für sie an den 4 m langen Längswänden Platz ist.

4. Der als Durchgang dienende Keller ist kein für den Mieter allein nutzbarer Abstellraum.

(Leitsätze der Redaktion)

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