Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnung
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen ist nicht schon deshalb unwirksam, weil das beigefügte Sachverständigengutachten keine tatsächlichen Angaben über die herangezogenen Vergleichsobjekte enthält.
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