Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen; Zustimmungsverlangen
Leitsatz
Begründet der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG mit Hilfe von Vergleichswohnungen, so muß der Vermieter bereits in seinem Zustimmungsverlangen darlegen, daß der Mietzins für diese Vergleichswohnungen in den letzten drei Jahren vereinbart oder geändert wurde.
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