Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel

Leitsätze

1. Ein Mieterhöhungsverlangen darf auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde gestützt werden, wenn die Behauptung, dies sei eine vergleichbare Gemeinde, nicht offensichtlich unbegründet ist.

2. Ein Mieterhöhungsverlangen darf in der Regel auch auf einen mehrere Jahre alten Mietspiegel gestützt werden.

3. Es ist unzulässig, zu den Werten eines Mietspiegels wegen seines Alters einen pauschalen Zuschlag zu machen.

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