Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe: abschließbare Müllstandsfläche; aufwendige Deckenverkleidung (Stuck), hochwertiger Bodenbelag (Parkett); bevorzugte Citylage

Leitsätze

1. Eine abschließbare Müllstandsfläche liegt vor, wenn zwar die Müllstandsfläche selbst unmittelbar nicht abschließbar, jedoch nur über einen verschlossenen Kellereingang zu erreichen ist.

2. Für die Annahme einer bevorzugten Citylage reicht es nicht, dass bekannte Berliner Einkaufslagen (etwa Steglitzer Schloßstraße oder Kurfürstendamm) durch längere Fußmärsche oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos erreicht werden können.

3. Hochwertiger Bodenbelag in Form von Parkettboden setzt voraus, dass dieser sich in einem guten Zustand befindet.

4. Eine aufwendige Deckenverkleidung (Stuck) kann nur dann wohnwerterhöhend sein, wenn sich diese in gutem Zustand befindet.

(Leitsätze der Redaktion)

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