Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; unwirksam; teilweise; Zustimmung; Mieterhöhung; Jahressperrfrist; Teilbetrag; Zahlung
Leitsatz
Reagiert der Mieter auf ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen zweimal durch Zahlung eines geringen Teilbetrages der angestrebten Mieterhöhung, so wird die nach teilweiser Zustimmung zur Mieterhöhung geltende Jahressperrfrist nicht in Lauf gesetzt.
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