Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen, Zustimmungsfrist, Unzulässigkeit, Zustimmungsklage

Leitsatz

Die Klage auf Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen ist als unzulässig abzuweisen, wenn die dem Mieter zustehende Zustimmungsfrist für ein nachgeholtes Erhöhungsverlangen bei Schluß der mündlichen Verhandlung noch nicht abgelaufen ist. Das Gericht ist nicht befugt, den Rechtsstreit zur Herbeiführung der Prozeßvoraussetzung auszusetzen oder zu vertagen.

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