Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; einzelne Einordnung nach Mietspiegel 2007; fehlender Balkon; nicht nutzbarer Balkon; Erdgeschosswohnung; nicht abschließbare Müllstandfläche; nicht gestaltete Müllstandfläche

Leitsätze

Das Fehlen eines Balkons ist - was den Berliner Mietspiegel 2007 betrifft - nicht gleichzusetzen mit dem wertmindernden Merkmal eines nicht nutzbaren Balkons (Fortführung von LG Berlin, ZK 63, GE 2009, 383).

Zur Abgrenzung zwischen Hochparterre- und Erdgeschosslage ist entscheidend, ob sich die typischen Nachteile der Erdgeschosslage im konkreten Fall feststellen lassen. Das ist für die vermehrte Kälteeinwirkung von unten zu bejahen; doch auch die Höhe der Fenster erlaubt einer Vielzahl von Menschen unerwünschte Einblicke in die Wohnung, und die Einbruchsgefahr dürfte auch noch größer sein im Vergleich zu höher gelegenen Wohnungen.

(Leitsätze der Redaktion)

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