Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Geltendmachung eines höheren Betrages mit der Klageschrift
Leitsatz
War ein Mieterhöhungsverlangen formell wirksam, stellt eine Änderung der Höhe des geltend gemachten Betrages mit der Klageschrift kein neues unabhängiges Mieterhöhungsverlangen dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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